05.05.2026
E-Scooter stehen häufig im Weg! Für viele Menschen ein Ärgernis, für blinde oder sehbehinderte Menschen eine gefährliche Stolperfalle. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) begrüßt die geplante Haftungsreform.
München, 05.05.2026 – Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) stellt sich hinter die Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), und begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Haftung bei Unfällen mit Kleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vom 2. Dezember 2025. Demnach haften Halterinnen und Halter verschuldensunabhängig im Rahmen der Gefährdungshaftung*, während Fahrerinnen und Fahrer für vermutetes Verschulden** einstehen müssen.
„Wer in einer größeren Stadt wohnt, kennt dieses Problem. Achtlos auf dem Gehweg abgestellte E-Scooter sind mit dem weißen Blindenstock häufig zu spät erkennbar. Für Menschen mit starker Sehbehinderung oder Blindheit sind sie eine gefährliche Stolperfalle“, erklärt Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB und selbst blind.
Das Problem betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, denn auch Passanten fühlen sich gestört und werden behindert, Eltern mit Kinderwägen oder ältere Menschen, die nicht mehr so sicher zu Fuß unterwegs sind, müssen ausweichen.
„Wer über einen abgestellten oder umgestürzten E-Roller fällt oder sich verletzt, ist in Zukunft rechtlich wesentlich besser geschützt. Notwendig sind allerdings verbindliche Regelungen zur Einrichtung fester Abstellflächen für Leih-E-Scooter, um Gefahren im öffentlichen Raum tatsächlich abzuwenden“, bemerkt Karl Depner, Vorstand im BBSB und Experte für bauliche und digitale Barrierefreiheit. „Das ‚Abstellchaos muss enden. Nachdem der Bund von seiner Regelungskompetenz keinen Gebrauch macht liegt es nun an den Kommunen, das Free-Floating-Modell der Miet-E-Scooter zu beenden oder besser noch, durch verbindliche und wirksame Regelungen handhabbar zu machen.“
Der Dachverband der Blindenselbsthilfe in Deutschland, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), fordert die Abschaffung der bisherigen Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge seit Langem. Die Gefährdungshaftung könnte einen präventiven Effekt für die Verkehrssicherheit leisten. Die stärkere Einbindung der Halterverantwortung könnte dazu führen, dass Verleihfirmen ihre Kundinnen und Kunden verstärkt zu einem rücksichtvolleren Umgang mit E-Scootern anhalten.
Der BBSB sieht in der geplanten Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt. Zugleich wird nur ein Zusammenspiel aus Haftungsrecht und klaren ordnungspolitischen Vorgaben in den Kommunen zu einer nachhaltigen Verbesserung führen.
Der Verein ruft seine betroffenen Mitglieder auf, Kommunen und Gemeinden aktiv auf dieses Problem der fehlenden Abstellflächen anzusprechen. Über ein vorformuliertes Schreiben, das Mitglieder bei ihrer jeweiligen Bezirksgruppe anfordern können, soll die Sensibilität auf dieses Thema gelenkt werden.
*(§ 7 Abs. 1 StVG, Haftung des Halters)
**(§ 18 Abs. 1 StVG, Ersatzpflicht des Fahrzeugführers)
Pressekontakte
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E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bbsb.org
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BBSB Landesgeschäftsstelle
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Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) ist die Selbsthilfeorganisation der rund 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandikapten Menschen in Bayern. Er vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel des BBSB e.V. ist es, blinden und sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In zehn Blickpunkt Auge-Beratungsstellen bietet der BBSB e.V. wohnortnahe Hilfen an – dazu gehören der ambulante Reha-Dienst mit Schulung in selbständiger Haushalts- und Lebensführung, sozialrechtliche Beratung, individueller Textservice, berufliche Rehabilitation, Austausch mit Gleichbetroffenen, Freizeit und Fortbildung.