18.06.2026
Einheitliche Regelungen zum Abstellen von E-Scootern auf ausgewiesenen Flächen fehlen nach wie vor. Jede Stadt und Kommune geht anders mit dem Problem um. Beispielsweise in München müssen E-Scooter lediglich in Teilen der Altstadt auf festgelegten Stellflächen abgestellt werden. Außerhalb dieses Bereichs stehen die Roller häufig kreuz und quer auf Gehwegen, an Engstellen oder sogar vor Treppen. Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
„E-Scooter sind für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen eine gefährliche Stolperfalle. Wegen ihrer Bauform werden sie mit dem Langstock häufig nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt. Dadurch kommt es immer wieder zu folgenschweren Stürzen“, erklärt Steffen Erzgraber, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB). „Wer einen Gehweg benutzt, muss sich darauf verlassen können, dass dieser frei und sicher passierbar ist. Wild abgestellte E-Scooter machen genau das unmöglich.“
Besonders kritisch wird die Situation, wenn E-Scooter vor Treppen, an Engstellen oder im Bereich von Querungen abgestellt werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird das Ausweichen dann zusätzlich erschwert und die Unfallgefahr steigt erheblich.
Gehwege müssen für alle sicher nutzbar bleiben
Hinzu kommt ein weiteres Problem: E-Scooter sind nahezu geräuschlos unterwegs. Viele Fahrerinnen und Fahrer nutzen unerlaubterweise Gehwege und nähern sich Fußgängern häufig unbemerkt von hinten. Dadurch steigt das Risiko von Zusammenstößen erheblich.
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 bundesweit 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert. Das entspricht einem Anstieg von 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nicht erfasst werden dabei Unfälle, die durch falsch abgestellte E-Scooter verursacht werden.
Lösungen für Verkehrssicherheit
Karl Depner, Mitglied im Landesvorstand des BBSB und Experte für bauliche und digitale Barrierefreiheit, fordert deshalb konsequentes Handeln: „Das Free-Floating-Modell darf nicht länger zulasten der Sicherheit von Fußgängern gehen. Wenn der Bund keine einheitlichen Vorgaben schafft, müssen die Kommunen handeln. Verbindliche Stellplätze und wirksame Kontrollen sind überfällig. Öffentliche Gehwege sind keine Abstellflächen für Leihroller.“
Der Tag der Verkehrssicherheit erinnert daran, dass Mobilität für alle Menschen sicher und barrierefrei gestaltet werden muss. Dazu gehört auch, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die Einrichtung verbindlicher Stellplätze für E-Scooter ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt auf diesem Weg.
Quelle:
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N040 vom 31.07.2025:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_N040_462.html
Pressekontakte
Kontakt: Steffen Erzgraber
Landesgeschäftsführer Verbands- und Sozialpolitik sowie Ansprechperson Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
BBSB Landesgeschäftsstelle
Arnulfstraße 22
80335 München
Telefon: 089 55988-0
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bbsb.org
Kontakt: Petra Winklbauer
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
BBSB Landesgeschäftsstelle
Arnulfstraße 22
80335 München
Telefon: 089 55988-131
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bbsb.org
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) ist die Selbsthilfeorganisation der rund 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandikapten Menschen in Bayern. Er vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel des BBSB e.V. ist es, blinden und sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In zehn Blickpunkt Auge-Beratungsstellen bietet der BBSB e.V. wohnortnahe Hilfen an – dazu gehören der ambulante Reha-Dienst mit Schulung in selbständiger Haushalts- und Lebensführung, sozialrechtliche Beratung, individueller Textservice, berufliche Rehabilitation, Austausch mit Gleichbetroffenen, Freizeit und Fortbildung.