Politik für Senior*innen mit Blindheit und Sehbehinderung

Stand:

24.10.2024

Assistenzleistungen im Alltag

Notwendig ist die Schaffung von geschulter, niederschwelliger Alltagsassistenz.

Die Möglichkeiten, Assistenz aus dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen deutlich erleichtert werden.

Das kann bei Menschen mit Pflegegrad 1 auch durch eine Anerkennung von Freiwilligenagenturen im Rahmen des Entlastungsbetrags verbessert werden (Stichwort: Fachkräftemangel).

Damit würde vielen Senior*innen die Chance gegeben, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben und sich weitgehend selbst zu versorgen.

Die ohnehin stark belasteten Einrichtungen und Pflegedienste könnten dadurch entlastet werden.

Assistenz im Krankenhaus

Notwendig ist die schnelle, unbürokratische und vermögensunabhängige Bereitstellung von geschulter Assistenz im Krankenhaus.

Der Anspruch auf diese Unterstützung aus § 44b SGB V muss unabhängig von Eingliederungshilfe werden.

Dies erleichtert auch dem Krankenhauspersonal die Arbeit.

Assistenzleitungen in Senioreneinrichtungen

Senioreneinrichtungen müssen besser auf die Belange von Personen ausgerichtet werden, die sehbehindert oder blind sind, eine Hörbehinderung oder komplexe Einschränkungen haben.

Notwendig dafür sind regelmäßige Schulungen von Pflegepersonal im Umgang mit dem o. g. Betroffenenkreis.

Dazu gehören auch regelmäßige umfassende fachliche Beratungen der Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen zu Hilfsmitteln wie z. B. Hörhilfen, Vorlesesystemen und Lupen, Daisy-Abspielgeräten usw.

Nur so können sie inklusiv und gleichberechtigt am Leben in ihrer jeweiligen Einrichtung teilnehmen.

Was fordern wir?

  1. Verbesserung von Assistenzleistungen im Alltag.
  2. Unabhängige Assistenz im Krankenhaus.
  3. Inklusive Ausgestaltung von Senioreneinrichtungen.

Alle Positionen

Unterstützen Sie uns mit einer Spende

Spenden

Werden Sie Mitglied des BBSB

Beitreten