Unterstützung durch Ergänzungskräfte im Förderschwerpunkt Sehen
Stand:
16.06.2025
Ausgangslage
Wie im gesamten schulischen Bereich gibt es auch bei Lehrkräften mit dem Förderschwerpunkt Sehen einen massiven Fachkräftemangel. Dieser erschwert die bedarfsgerechte Förderung aller betroffenen Kinder und Jugendlichen, ganz egal, ob sich die Familien für eine Förderschule oder für die Inklusion entscheiden.
Was ist eine Ergänzungskraft?
Eine Ergänzungskraft unterstützt die Lernenden im Förderschulbereich. In unserem Fall kann das zum Beispiel so aussehen, dass der*die Förderschullehrer*in einen neuen Buchstaben, eine Rechenoperation oder eine Arbeitsweise am PC einführt und die Ergänzungskraft dies dann vertieft und einübt.
Warum brauchen wir Ergänzungskräfte?
Wir fordern, dass jede*r blinde oder sehbehinderte Schüler*in bedarfsgerecht von Förderschullehrkräften mit dem Förderschwerpunkt Sehen unterrichtet wird. Solange das dafür benötigte Personal aber nicht zur Verfügung steht, ist es nicht hinnehmbar, dass diese Kinder und Jugendlichen unterversorgt bleiben.
Deshalb brauchen wir zur Linderung der Notlage Ergänzungskräfte, die einüben und vertiefen, was die Förderschullehrkräfte eingeführt haben. Dies kann weder der*die Regelschullehrer*in noch die Schulbegleitung im nötigen Umfang leisten. Von beiden kann in der Realität derzeit nicht erwartet werden, dass sie über das notwendige Fachwissen der spezifischen Blindentechniken verfügen.
Was kann die Selbsthilfe beitragen?
- Rekrutierung: Unter unseren Mitgliedern gibt es Personen, die diese Aufgabe gut übernehmen könnten. Sie sind sicher in der Anwendung sämtlicher Blindentechniken, weil sie diese selbst in ihrem Alltag nutzen. Als selbst Betroffene wirken sie oft überzeugender auf die jungen Menschen und können so zusätzlich als Rollenvorbild dienen.
- Brailleschrift-Kurse: Wir bieten über unsere Vereine Lehrgänge an, die Menschen dafür qualifizieren, die Punktschrift nicht nur selbst zu nutzen, sondern auch zu vermitteln.
Wie soll der Einsatz der Ergänzungskräfte konkret ausgestaltet werden?
Wir schlagen vor, dass die Ergänzungskraft mindestens einen mittleren Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben soll. Aufgrund dieser Qualifikation sollte sie in den Entgeltgruppen E5-E9 des TV-L bzw. TVöD (VKA) oder vergleichbar eingruppiert werden, um sicherzustellen, dass auch qualifizierte Menschen gefunden werden können.
Sie soll einem Förderzentrum oder einer Satellitenschule zugeordnet werden. Die Schulen entscheiden dann, ob sie die Ergänzungskräfte intern einsetzen und dadurch mehr Förderlehrerstunden für den MSD freisetzen oder ob sie die Ergänzungskräfte direkt zu den Inklusionsschüler*innen schicken.