Informationen zur Blindensendung

Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung können gängige Informationswege wie Briefe oder Zeitungen häufig nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Deshalb bietet die Deutsche Post die sogenannte Blindensendung an. Diese ermöglicht den portofreien Versand bestimmter Sendungen für blinde und sehbehinderte Menschen im nationalen und internationalen Postverkehr.

Wer kann die Blindensendung nutzen und was darf versandt werden?

Blindensendungen können von als blind oder sehbehindert anerkannten Personen sowie in bestimmten Fällen von amtlich anerkannten Organisationen und Institutionen der Blindenselbsthilfe genutzt werden. Als Blindensendung dürfen unter anderem Schriftstücke in Brailleschrift, für blinde Menschen bestimmte Ton- und Datenträger sowie Papier für die Herstellung von Brailleschrift versendet werden.

Versandmerkmale und Kennzeichnung

Blindensendungen müssen offen versandt und oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk „Blindensendung“ gekennzeichnet werden. Für den internationalen Versand ist die Kennzeichnung „Blindensendung/Cécogramme“ vorgesehen. Zusätzlich können gegen Entgelt weitere Briefleistungen wie Einschreiben genutzt werden.

Detaillierte und aktuell gültige Informationen zu Versandmerkmalen, zulässigen Inhalten, Maßen, Gewichten sowie zu nationalen und internationalen Regelungen stellt die Deutsche Post auf ihrer Website zur Verfügung.

Quelle: Deutsche Post

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