Informationen für Interessierte im Ehrenamt als stellvertretende*r Landesvorsitzende*r des BBSB
Der Landesvorstand (LV) fasst Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und überwacht die Geschäftsführung. Er besteht aus der Landesvorsitzenden bzw. dem Landesvorsitzenden, der stellvertretenden Landesvorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie fünf weiteren Mitgliedern (Beisitzer*innen).
Die stellvertretende Landesvorsitzende bzw. der stellvertretende Landesvorsitzende wird in einem separaten Wahlgang von den Delegierten der Landestagung für die Dauer einer Legislaturperiode von vier Jahren gewählt (Wahlamt).
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Die stellvertretende Landesvorsitzende bzw. der stellvertretende Landesvorsitzende vertritt die Landesvorsitzende bzw. den Landesvorsitzenden in allen Belangen, wenn diese*r verhindert ist. Das Aufgabenfeld umfasst sowohl Pflicht- als auch Stellvertretungsaufgaben, u. a.:
- Stellvertretende Ausübung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Pflichten der Landesvorsitzenden bzw. des Landesvorsitzenden;
- Mitverantwortung für die Umsetzung von Beschlüssen übergeordneter Vereinsorgane (Landestagung und Landesausschuss);
- stellvertretende Leitung der monatlichen Landesvorstandssitzungen;
- Mitfassung und Abstimmung über Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben mit eigenem Stimmrecht im Landesvorstand;
- stellvertretende Leitung der Landestagung und des Landesausschusses – die eigene Teilnahme erfolgt mit Stimmrecht;
- Stellvertretung und/oder Unterstützung bei repräsentativen Tätigkeiten sowie bei der Teilnahme an Gremien- oder Organsitzungen von Gesellschaften und Stiftungen, bei denen der BBSB alleiniger Gesellschafter oder Mitgesellschafter ist;
- Ansprechperson für Mitglieder und haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende des BBSB sowie interne Kommunikation durch Vereinsmedien (z. B. Erstellung „Bericht aus erster Hand“, Mitgliederrundschreiben etc.);
- Gestaltung und Mitarbeit an strategischen Zielen und Aufgaben des BBSB;
- Netzwerkarbeit mit internen und externen Partner*innen und politische Arbeit.
Das bringen Sie mit:
Eine ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung ist erforderlich.
Die gleichzeitige Ausübung des Amtes als Bezirksgruppenleitung bzw. stellvertretende Bezirksgruppenleitung ist nicht möglich. Auch ein hauptamtliches Arbeitsverhältnis zum BBSB ist nicht zulässig.
- Wahlamt: Die Delegierten der Landestagung müssen die stellvertretende Landesvorsitzende bzw. den stellvertretenden Landesvorsitzenden in einem separaten Wahlgang wählen. Die Kandidatur muss dem Wahlausschuss der Landestagung mitgeteilt werden;
- eine eigenständige Arbeitsweise, Selbstorganisation und Führungskompetenz sind genauso wichtig wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität;
- Beachtung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz, Compliance und im Umgang mit sensiblen Daten;
- Grundlegende EDV-Kenntnisse (insb. Textverarbeitung und E-Mail);
- Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiternden des BBSB in der Funktion als bevollmächtigte weisungsbefugte Führungskraft;
- Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses;
- weiterführende Vorkenntnisse über den BBSB und der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe sind selbstverständlich;
- eine vorherige Tätigkeit in einer anderen ehrenamtlichen Position ist hilfreich.
Wir bieten Ihnen:
- eine der Tätigkeit angemessene monatliche Aufwandsentschädigung;
- Anspruch auf weitere Auslagen- und Reisekostenerstattung;
- Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB;
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Zugang zu Informationsmaterialien;
- Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse;
- Unterstützung durch hauptamtlich Mitarbeitende in der Landesgeschäftsstelle, u. a. durch Assistenz des Landesvorstandes und der Landesgeschäftsführung;
- umfangreiche Einarbeitung.
Weitere Informationen:
Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. in den §§ 16 ff.
Kontakt für weitere Informationen:
Kontakt: Judith Faltl
Landesvorsitzende
BBSB Landesgeschäftsstelle
Arnulfstraße 22
80335 München
E-Mail: judith.faltl@bbsb.org
Kontakt: Maria Strach
Assistentin des Landesvorstandes
BBSB Landesgeschäftsstelle
Arnulfstraße 22
80335 München
Telefon: 089 55988-324
E-Mail: maria.strach@bbsb.org
Hinweis
Änderungen vorbehalten. Diese Angaben haben keine rechtliche Bindung. Zu beachten sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen sowie Richtlinien des BBSB.