Sport

Sport und Blindheit oder Sehbehinderung schließen sich nicht aus. Viele Sportarten sind möglich und können an individuelle Bedürfnisse angepasst werden. Bewegung fördert Ausdauer, Koordination und Wohlbefinden und trägt dazu bei, Bewegungsmangel vorzubeugen. Sport kann außerdem das Selbstbewusstsein stärken und einen wichtigen Ausgleich im Alltag schaffen – unabhängig davon, ob es sich um Einzel- oder Teamsport handelt.

Grundsätzlich können blinde und sehbehinderte Menschen nahezu jede Sportart ausüben. Bei bestimmten Augenerkrankungen ist jedoch besondere Vorsicht geboten, etwa wenn Erschütterungen oder starke körperliche Belastungen vermieden werden sollten. Vor der Aufnahme einer Sportart empfiehlt sich daher neben der Einschätzung der eigenen körperlichen Fitness auch eine Rücksprache mit der behandelnden Augenärztin oder dem behandelnden Augenarzt.

Sportmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen

Auch Sportarten, die auf den ersten Blick ungeeignet erscheinen, können von blinden und sehbehinderte Menschen ausgeübt werden. Dazu zählen sogar Sportarten mit hoher Geschwindigkeit oder besonderen Anforderungen, etwa der alpine Skisport. Die Leistungen blinder und sehbehinderter Athlet*innen bei nationalen und internationalen Wettbewerben zeigen, dass sportliche Aktivität auf hohem Niveau möglich ist.

Mögliche Sportarten sind unter anderem:

  • Ballsportarten wie Showdown, Blindentennis, Blindenfußball oder Blindenbaseball
  • Hallensportarten wie Torball, Judo oder Geräteturnen
  • Leichtathletik, z. B. Laufen, Kugelstoßen, Hoch- und Weitsprung
  • Schießsportarten wie Luftgewehr- oder Bogenschießen
  • Wintersportarten wie Abfahrtsski, Skilanglauf, Tandem-Snowboarden oder Eislaufen
  • Wassersportarten wie Schwimmen, Rudern oder Surfen
  • Partnersportarten wie Tandem-Radfahren, Joggen oder Tanzen
  • Gesellschafts- und Kartenspiele wie Schach, Mühle oder Skat

Der BBSB informiert über geeignete Sportarten sowie über Sportvereine und Kooperationspartner, die Angebote für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung bereithalten.

Hinweise für den Besuch öffentlicher Sporteinrichtungen

Für den Einstieg in sportliche Angebote können folgende Hinweise hilfreich sein:

  • Begehen Sie die Sportstätte vorab gemeinsam mit einer Reha-Lehrkraft, um sich zu orientieren.
  • Nehmen Sie zu Beginn eine sehende Begleitperson mit.
  • Achten Sie bei Kursangeboten auf gute Lichtverhältnisse und klare Kontraste.
  • Zeichnen Sie Trainingsanweisungen bei Bedarf auf.
  • Wählen Sie kleinere Kursgruppen oder klären Sie Bewegungsabläufe vorab.
  • Kennzeichnen Sie persönliche Gegenstände eindeutig.
  • Nutzen Sie Informationsmaterialien, um das Personal für Ihre Bedürfnisse zu sensibilisieren.

Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)

Sportförderung durch den BBSB

Der BBSB fördert bestimmte sportliche Aktivitäten seiner ordentlichen Mitglieder. Darüber hinaus können eingetragene Sportvereine in Bayern, in denen ordentliche Mitglieder des BBSB aktiv sind, eine jährliche Pauschalförderung sowie Zuschüsse für einzelne Veranstaltungen beantragen.

Alle Informationen und Voraussetzungen sind in der aktuellen Sportförderrichtlinie (gültig seit 01.01.2025) zusammengefasst. Anträge können schriftlich per E-Mail an info@bbsb.org mit dem Betreff „Antrag Sportförderrichtlinie“ eingereicht werden.

Derzeit ist das Referat Sport nicht mit einem*r Referent*in besetzt. Bitte wenden Sie sich mit Fragen oder Anregungen zu Sport und Freizeit per E-Mail an sport@bbsb.org oder telefonisch unter 089 55988-0 an den BBSB.

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