Klaus Weber
Sozialabteilung Mittelfranken und Unterfranken-WürzburgBlickpunkt Auge-Beratungsstelle Mittelfranken
Bahnhofsplatz 6
90443 Nürnberg
Wir stellen mit Ihnen gemeinsam Anträge auf:
Wir beraten Sie bei:
Wir unterstützen Sie, wenn Sie:
Eine 17-jährige hochgradig sehbehinderte Frau kam mit ihrer Schwester in die Beratungsstelle des BBSB e. V. in Aschaffenburg. Es stellte sich heraus, dass sie an Nystagmus leidet und hochgradig sehbehindert ist. Auf beiden Augen sah Frau E. noch ca. 5 %. Sie beschrieb, dass sich ihr Sehvermögen deutlich verschlechtert hatte. Aufgrund dessen hatte sie einen Antrag auf Verschlechterung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gestellt. Trotz der deutlichen und auch eindeutigen Verschlechterung wurde eine Erhöhung des GdB (Grad der Behinderung) abgelehnt. Sowohl Frau E. als auch ihre Familie konnten die Entscheidung des ZBFS nicht nachvollziehen.
Noch während des Erstgespräches bat Frau E. um Unterstützung seitens der Sozialabteilung.
Die Sozialpädagogin reichte Widerspruch zur Fristenwahrung ein und forderte die Akte an. Nach Akteneinsicht wurde schnell klar, dass sich im Befund des Augenarztes ein Tippfehler (Kommafehler) befand, woraus sich die Ablehnung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ergab. Statt einem Visus von 5 % auf dem rechten Auge wurde versehentlich ein Visus von 50 % angegeben.
Die Sozialabteilung ging daraufhin in Widerspruch und begründete diesen.
Nach erneuter Prüfung von Seiten des ZBFS hat Frau E. einen GdB von 100 sowie die Merkzeichen B, RF, G, H zugeteilt bekommen.
Mittlerweile hat sich der Visus und das Gesichtsfeld von Frau E. weiterhin verschlechtert, sodass sie nun auch das Merkzeichen Bl bekommen hat und Blindengeld erhält.
In der Schriftenreihe zum Blindenrecht vom DBSV finden Sie weitere umfassende Informationen den Rechtsansprüchen blinder und sehbehinderter Menschen.