Beratung, Unterstützung und Hilfe in Sozial- sowie in Rechtsfragen

Die Sozialabteilungen des BBSB e. V. unterstützen blinde und sehbehinderte Menschen aus Bayern in sozialrechtlichen Fragen.    

ZBFS

Diese Beratung kann Ihnen helfen, kostenintensive und langwierige Verfahren zu vermeiden. Sie werden von der Antragstellung bis hin zur Teilhabe in Arbeit und Freizeit unterstützt. Die Beratenden legen dabei sehr viel Wert darauf, Ihnen die Rechtslage verständlich, objektiv und verlässlich zu erklären.

Gemeinsam mit Ihnen stellen die Beratenden Anträge auf:

  • Blindengeld,
  • abgestuftes Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen (Sehbehindertengeld),
  • Schwerbehindertenausweis,
  • Schulungen in Orientierung und Mobilität (O&M) sowie Vermittlung von Trainer*innen,
  • Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen für Hilfsmittel – etwa Blindenlangstock, Blindenführhund, Lesesprechgerät oder vergrößernde Sehhilfen.

Sie werden beraten bei:

  • der Abklärung Ihres individuellen Hilfebedarfs,
  • der Finanzierung von Hilfsmitteln,
  • der Einleitung geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen,
  • den Möglichkeiten der Teilhabe in Arbeit und Freizeit.

Sie werden unterstützen Sie, wenn Sie:

  • Widerspruch gegen den Bescheid eines Amtes oder einer Behörde einlegen möchten,
  • eine Gespannprüfung (Prüfung für Führhundhalter und Hund) ablegen möchten.

Kontakte

Sozialabteilung Mittelfranken

Sozialabteilung Niederbayern

Sozialabteilung Oberbayern

Sabine Pia

Sozialabteilung Oberbayern
Telefon:089 55988-116 E-Mail:sabine.pia@bbsb.org Adresse:BBSB e. V.
Blickpunkt Auge Beratungsstelle-
Oberbayern-München
Arnulfstr. 22
80335 München

Sozialabteilung Oberfranken, Unterfranken-Aschaffenburg-Miltenberg und Unterfranken-Würzburg

Anca Ursu

Sozialabteilung Oberfranken, Unterfranken-Aschaffenburg-Miltenberg und Unterfranken-Würzburg
Telefon:0921 151260-20 Mobil:0171 1430671 E-Mail:anca.ursu@bbsb.org Adresse:BBSB e.V.
Blickpunkt Auge-Beratungsstelle
Oberfranken
Carl-Schüller-Straße 10
95444 Bayreuth

Sozialabteilung Oberpfalz

Sozialabteilung Schwaben

Petra Schumacher

Sozialabteilung Schwaben
Telefon:0821 455415-23 E-Mail:petra.schumacher@bbsb.org Adresse:BBSB e.V.
Blickpunkt Auge-Beratungsstelle
Schwaben-Augsburg
Schaezlerstr. 13 ½
86150 Augsburg

Aus unserem Beratungsalltag

Eine 17-jährige hochgradig sehbehinderte Frau, Frau E., kam mit ihrer Schwester in die Beratungsstelle des BBSB e. V. in Aschaffenburg. Es stellte sich heraus, dass sie an Nystagmus (Augenzittern) leidet und hochgradig sehbehindert ist. Auf beiden Augen sah Frau E. noch ca. 5 %. Sie beschrieb, dass sich ihr Sehvermögen deutlich verschlechtert hatte. Aufgrund dessen hatte sie einen Antrag auf Erhöhung des Grads der Behinderung (GdB) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt. Trotz der deutlichen und auch eindeutigen Verschlechterung wurde dieser abgelehnt. Sowohl Frau E. als auch ihre Familie konnten die Entscheidung des ZBFS nicht nachvollziehen.

Noch während des Erstgespräches bat Frau E. um Unterstützung seitens der Sozialabteilung.

Die Sozialpädagogin reichte Widerspruch zur Fristenwahrung ein und forderte die Akte an. Nach Akteneinsicht wurde schnell klar, dass sich im Befund des Augenarzts ein Tippfehler (Kommafehler) befand, woraus sich die Ablehnung des ZBFS ergab. Statt eines Visus von 5 % auf dem rechten Auge wurde versehentlich ein Visus von 50 % angegeben.

Die Sozialabteilung ging daraufhin in Widerspruch und begründete diesen.

Nach erneuter Prüfung vonseiten des ZBFS wurden Frau E. ein GdB von 100 sowie die Merkzeichen B (Begleitperson), RF (Rundfunk/Fernsehen), G (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit) und H (Hilflosigkeit) zugeteilt. Mittlerweile ist eine Verschelchterung des Visus und des Gesichtsfelds von Frau E. eingetreten, sodass sie nun auch das Merkzeichen Bl (Blindheit) bekommen hat und Blindengeld erhält.

In der Schriftenreihe zum Blindenrecht des DBSV finden Sie weitere umfassende Informationen bezüglich der Rechtsansprüche blinder und sehbehinderter Menschen.