Beratung, Unterstützung und Hilfe in Sozial- sowie in Rechtsfragen

Die Sozialabteilungen unterstützen blinde und sehbehinderte Menschen aus Bayern in sozialrechtlichen Fragen.    

ZBFS

Unsere Beratung kann Ihnen helfen, kostenintensive und langwierige Verfahren zu vermeiden. Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis hin zur Teilhabe in Arbeit und Freizeit. Die Berater/-innen legen dabei sehr viel Wert darauf, Ihnen Ihre Rechtslage verständlich, objektiv und verlässlich zu erklären.

Wir stellen mit Ihnen gemeinsam Anträge auf:

  • Blindengeld
  • abgestuftes Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen (Sehbehindertengeld)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Schulungen in Orientierung und Mobilität sowie Vermittlung von Trainern
  • Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen für Hilfsmittel, etwa Blindenlangstock, Blindenführhund, Lesesprechgerät oder vergrößernde Sehhilfen

Wir beraten Sie bei:

  • der Abklärung Ihres individuellen Hilfebedarfs
  • der Finanzierung von Hilfsmitteln
  • der Einleitung geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen
  • den Möglichkeiten der Teilhabe in Arbeit und Freizeit

Wir unterstützen Sie, wenn Sie:

  • Widerspruch gegen einen Bescheid eines Amtes oder einer Behörde einlegen möchten.
  • eine Gespannprüfung (Prüfung für Führhundhalter und Hund) ablegen möchten.

Kontakt

Klaus Weber

Sozialabteilung Mittelfranken und Unterfranken-Würzburg
Telefon:0911 23600-77 Mobil:0160 97858458 E-Mail:klaus.weber@bbsb.org Adresse:BBSB e.V.
Blickpunkt Auge-Beratungsstelle Mittelfranken
Bahnhofsplatz 6
90443 Nürnberg

Ludwig Hopfensperger

Sozialabteilung Niederbayern und Oberpfalz
Telefon:09931 9127977 E-Mail:ludwig.hopfensperger@bbsb.org Adresse:BBSB e.V.
Blickpunkt Auge-Beratungsstelle Niederbayern
Bahnhofplatz 6
94447 Plattling

Petra Schumacher

Sozialabteilung Schwaben
Telefon:0821 455415-23 E-Mail:petra.schumacher@bbsb.org Adresse:BBSB e.V.
Blickpunkt Auge-Beratungsstelle
Schwaben-Augsburg
Schaezlerstr. 13 ½
86150 Augsburg

Sabine Ruhstorfer

Sozialabteilung Oberbayern
Telefon:089 55988-116 E-Mail:sabine.ruhstorfer@bbsb.org Adresse:BBSB e. V.
Blickpunkt Auge Beratungsstelle-
Oberbayern-München
Arnulfstr. 22
80335 München

Aus unserem Beratungsalltag

Eine 17-jährige hochgradig sehbehinderte Frau, Frau E., kam mit ihrer Schwester in die Beratungsstelle des BBSB e. V. in Aschaffenburg. Es stellte sich heraus, dass sie an Nystagmus (Augenzittern) leidet und hochgradig sehbehindert ist. Auf beiden Augen sah Frau E. noch ca. 5 %. Sie beschrieb, dass sich ihr Sehvermögen deutlich verschlechtert hatte. Aufgrund dessen hatte sie einen Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt. Trotz der deutlichen und auch eindeutigen Verschlechterung wurde dieser abgelehnt. Sowohl Frau E. als auch ihre Familie konnten die Entscheidung des ZBFS nicht nachvollziehen.

Noch während des Erstgespräches bat Frau E. um Unterstützung seitens der Sozialabteilung.

Die Sozialpädagogin reichte Widerspruch zur Fristenwahrung ein und forderte die Akte an. Nach Akteneinsicht wurde schnell klar, dass sich im Befund des Augenarztes ein Tippfehler (Kommafehler) befand, woraus sich die Ablehnung des ZBFS ergab. Statt eines Visus von 5 % auf dem rechten Auge wurde versehentlich ein Visus von 50 % angegeben.

Die Sozialabteilung ging daraufhin in Widerspruch und begründete diesen.

Nach erneuter Prüfung vonseiten des ZBFS wurden Frau E. ein GdB von 100 sowie die Merkzeichen B (Begleitperson), RF (Rundfunk/Fernsehen), G (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit) und H (Hilflosigkeit) zugeteilt. Mittlerweile ist eine Verschelchterung des Visus und des Gesichtsfelds von Frau E. eingetreten, sodass sie nun auch das Merkzeichen Bl (Blindheit) bekommen hat und Blindengeld erhält.

In der Schriftenreihe zum Blindenrecht des DBSV finden Sie weitere umfassende Informationen bezüglich der Rechtsansprüche blinder und sehbehinderter Menschen.

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