Klaus Weber
Sozialabteilung MittelfrankenBlickpunkt Auge-Beratungsstelle Mittelfranken
Bahnhofsplatz 6
90443 Nürnberg
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Eine 17-jährige hochgradig sehbehinderte Frau, Frau E., kam mit ihrer Schwester in die Beratungsstelle des BBSB e. V. in Aschaffenburg. Es stellte sich heraus, dass sie an Nystagmus (Augenzittern) leidet und hochgradig sehbehindert ist. Auf beiden Augen sah Frau E. noch ca. 5 %. Sie beschrieb, dass sich ihr Sehvermögen deutlich verschlechtert hatte. Aufgrund dessen hatte sie einen Antrag auf Erhöhung des Grads der Behinderung (GdB) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt. Trotz der deutlichen und auch eindeutigen Verschlechterung wurde dieser abgelehnt. Sowohl Frau E. als auch ihre Familie konnten die Entscheidung des ZBFS nicht nachvollziehen.
Noch während des Erstgespräches bat Frau E. um Unterstützung seitens der Sozialabteilung.
Die Sozialpädagogin reichte Widerspruch zur Fristenwahrung ein und forderte die Akte an. Nach Akteneinsicht wurde schnell klar, dass sich im Befund des Augenarzts ein Tippfehler (Kommafehler) befand, woraus sich die Ablehnung des ZBFS ergab. Statt eines Visus von 5 % auf dem rechten Auge wurde versehentlich ein Visus von 50 % angegeben.
Die Sozialabteilung ging daraufhin in Widerspruch und begründete diesen.
Nach erneuter Prüfung vonseiten des ZBFS wurden Frau E. ein GdB von 100 sowie die Merkzeichen B (Begleitperson), RF (Rundfunk/Fernsehen), G (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit) und H (Hilflosigkeit) zugeteilt. Mittlerweile ist eine Verschelchterung des Visus und des Gesichtsfelds von Frau E. eingetreten, sodass sie nun auch das Merkzeichen Bl (Blindheit) bekommen hat und Blindengeld erhält.
In der Schriftenreihe zum Blindenrecht des DBSV finden Sie weitere umfassende Informationen bezüglich der Rechtsansprüche blinder und sehbehinderter Menschen.