Geldauflagen

Geldauflagen sowie Bußgelder werden gemeinnützigen Vereinen wie dem BBSB e. V. von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen.

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Sie sind eine sehr wichtige Unterstützung für unseren Selbsthilfeverein und tragen nachhaltig dazu bei, unsere Arbeit zu sichern sowie unsere Beratungs- und Unterstützungeangebote weiterhin zur Verfügung stellen zu können.

Transparente Geldauflagenverwaltung

Der BBSB e. V. erüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Gledauflagen und Bußgeldern:

  • Gemeinnützigkeit
    Wir sind nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes München (siehe unsere Transparenzerklärung unter „3.) Aktueller Bescheid des Finanzamts über die Anerkennung als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein“) als gemeinnützige Organisation gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Darüber hinaus bestätigen wir, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar für die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke des Wohlfahrtswesens und die Hilfe für zivilbeschädigte und behinderte Menschen verwendet wird.
  • Verwendung der Gelder
    Der BBSB verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in seiner Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Mitteilung einer Satzungsänderung
    Der BBSB teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für steuerliche Vergünstigungen beinhalten, unverzüglich mit.
  • Mitteilungspflicht
    Der BBSB verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen fristgerecht über die Höhe und Verwendung eingegangener Geldauflagen unterrichtet.
  • Separate transparente Kontoführung
    Der BBSB führt ein Geldauflagenkonto (siehe Bankverbindung unten), das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger.

Die Bankverbindung des BBSB e. V. für Geldauflagen und Bußgelder auf einen Blick:

Bitte unterstützen Sie die Arbeit des BBSB e. V. durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V.
Postbank München
IBAN DE50 7001 0080 0006 5108 05
BIC PBNKDEFF

Kontakt

Gundhild Heigl

Ansprechpartnerin Gedauflagen
Telefon:089 55988-0 E-Mail:info@bbsb.org Adresse:BBSB e. V.
Landesgeschäftsstelle
Arnulfstraße 22
80335 München