Gundhild Heigl
Leitung Öffentlichkeitsarbeit und FundraisingArnulfstraße 22
80335 München
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen:
Wir sind nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften vom 18.12.2020 (Steuer-Nr. 143/211/00164 für das Jahr 2019) als gemeinnützige Organisation gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Wir bestätigen, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar für die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke des Wohlfahrtswesens und die Hilfe für zivilbeschädigte und behinderte Menschen verwendet wird.
Der BBSB verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Der BBSB teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für steuerliche Vergünstigungen beinhalten, unverzüglich mit.
Der BBSB verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen fristgerecht über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
Der BBSB führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger.
Postbank München
IBAN DE50 7001 0080 0006 5108 05
BIC PBNKDEFF
Bitte unterstützen Sie die Arbeit des BBSB durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!