Korrespondierende Mitgliedschaft

Durch eine korrespondierende Mitgliedschaft (diese ist für Organisationen und Institutionen möglich) helfen Sie dem Verein, möglichst viele blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern zu erreichen.

Eine weitere Form der Mitgliedschaft im BBSB ist die korrespondierende Mitgliedschaft. Gemäß § 9 der Satzung des Vereins können Organisationen und Institutionen korrespondierendes Mitglied werden, die in Bayern im Blinden- und Sehbehindertenwesen tätig sind.