Andrea Stang
Referentin für FundraisingLandesgeschäftsstelle
Arnulfstr. 22
80335 München
Sie tragen sich vielleicht schon länger mit dem Gedanken, das, was Ihnen wichtig ist, in einem Testament zu regeln? Sie wissen Ihre Angehörigen versorgt, haben keine Erben oder möchten einfach das, an dem Ihr Herzblut hängt, über Ihr Leben hinaus unterstützen?
Dann bedenken Sie den BBSB e. V. in Ihrem Testament. Dabei können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen bei uns in guten Händen ist. Wir wissen, welches Vertrauen Sie in uns setzen und werden alles tun, um Ihren letzten Willen zu erfüllen: blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern zu helfen.
Sie setzen den BBSB e. V. in Ihrem Testament als Erben ein. In diesem Fall übernehmen wir entsprechende Rechte und Pflichten. Dazu gehört, dass wir uns um wichtige Angelegenheiten wie die Wohnungsauflösung kümmern. Wenn Sie uns als Erbe einsetzen, sollten Sie darauf achten, dass gegebenenfalls Pflichtteile für Familienmitglieder anfallen.
Es muss nicht gleich das ganze Erbe sein, das Sie dem BBSB e. V. zukommen lassen. Ein Vermächtnis bedeutet: Sie verfügen in Ihrem Testament, dass dem Verein ein bestimmter Betrag, Gegenstand oder Aktienerträge zukommen sollen. Somit erhält der BBSB e. V. einen Anspruch gegenüber den Erben.
Sie schenken dem BBSB e. V. einen Geldbetrag oder einen Vermögensgegenstand mit der Vorgabe, dass diese Schenkung erst im Todesfall wirksam wird.
Je nach Ihrer individuellen Situation können andere Möglichkeiten für Sie sinnvoll sein: der Erbvertrag, die Verfügung zugunsten Dritter oder die Bezugsberechtigung für Lebensversicherungen. Aber auch eine Zustiftung könnte interessant sein.
Für Ihre Fragen und ein vertrauliches Gespräch steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Andrea Stang gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihren Anruf. Gerne senden wir Ihnen kostenloses Informationsmaterial zu.