Über das Leben hinaus gestalten
Sie tragen sich vielleicht schon länger mit dem Gedanken, das, was Ihnen wichtig ist, in einem Testament zu regeln? Sie wissen Ihre Angehörigen versorgt, haben keine Erben oder möchten einfach das, an dem Ihr Herzblut hängt, über Ihr Leben hinaus unterstützen. Dann bedenken Sie den BBSB in Ihrem Testament.
Dabei können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen bei uns in guten Händen ist. Wir wissen, welches Vertrauen Sie in uns setzen und werden alles tun, um Ihren letzten Willen zu erfüllen: blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern zu helfen.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Ihren letzten Willen zu gestalten
Erbschaft
Sie setzen den BBSB in Ihrem Testament als Erben ein. In diesem Fall übernehmen wir entsprechende Rechte und Pflichten. Dazu gehört, dass wir uns um wichtige Angelegenheiten wie die Wohnungsauflösung kümmern. Wenn Sie uns als Erbe einsetzen, sollten Sie darauf achten, dass gegebenenfalls Pflichtteile für Familienmitglieder anfallen.
Vermächtnis
Es muss nicht gleich das ganze Erbe sein, das Sie dem BBSB zukommen lassen. Ein Vermächtnis bedeutet: Sie verfügen in Ihrem Testament, dass dem BBSB ein bestimmter Betrag, Gegenstand oder Aktienerträge zukommen sollen. Somit erhält der BBSB einen Anspruch gegenüber den Erben.
Schenkungsversprechen
Sie schenken dem BBSB einen Geldbetrag oder einen Vermögensgegenstand mit der Vorgabe, dass diese Schenkung erst im Todesfall wirksam wird.
Weitere Möglichkeiten
Je nach Ihrer individuellen Situation können andere Möglichkeiten für Sie sinnvoll sein: der Erbvertrag, die Verfügung zugunsten Dritter oder die Bezugsberechtigung für Lebensversicherungen. Aber auch eine Zustiftung könnte interessant sein.
Ein Testament will gut überlegt sein
Für Ihre Fragen und ein vertrauliches Gespräch steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Andrea Stang gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihren Anruf. Gerne senden wir Ihnen kostenloses Informationsmaterial zu.