Laura Forster
Teilhabeberatung Landkreis DeggendorfStandort Plattling
9:00-15:00 Uhr
freitags: 8:00-13:00 Uhr (telefonisch) Adresse:BBSB e. V.
Bezirksgruppe Niederbayern
Bahnhofplatz 6
94447 Plattling
Wenn Sie zum Beispiel Fragen zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln haben oder wenn Sie wissen möchten, wie ein Teilhabeplan aussieht und welche Maßnahmen zur Unterstützung für Sie geeignet sind, dann helfen Antworten auf solche und ähnliche Fragen, selbstbestimmte Entscheidungen für das Leben mit Behinderung und den Beruf zu treffen. Schließlich muss eine Behinderung nicht gleichbedeutend mit einem Austritt aus dem Arbeitsleben sein.
Durch die Beratung in der EUTB® können Sie ihre beruflichen Perspektiven (neu) bestimmen und einen passenden Arbeitsplatz finden und diesen auch erhalten:
Die Grundlage der EUTB® wurde mit dem Bundesteilhabegesetz (§32 SGB IX Abs. 1 und 2: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) geschaffen:
„Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach diesem Buch. Die Rehabilitationsträger informieren […] über dieses ergänzende Angebot. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln und ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Diese Befristung wurde per Gesetz im Dezember 2019 aufgehoben.“
Sie bekommen in der EUTB® Hilfe unabhängig von der Form Ihrer Behinderung. Unter dem Motto „eine Beratungsstelle für alle“ können Sie sich umfassend über Angebote für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben oder für Ihre Rehabilitation informieren.
Wichtig ist in jedem Fall: Eine Teilhabeberatung können Sie bereits in Anspruch nehmen, bevor Sie Hilfsmittel oder andere Leistungen beantragen. Sie findet ergänzend zu den Angeboten der Rehabilitationsträger statt. Das heißt, Sie können die Beratung jederzeit und unabhängig von Zusagen für Leistungen nutzen. So bekommen Sie schnell und unbürokratisch Hilfe.
Die EUTB® ist auch deshalb etwas Besonderes, weil sie in Form des sogenannten „Peer Counseling“ erfolgt: Hier beraten viele Menschen, die selbst mit einer Behinderung leben, andere Betroffene. „Peers“ nennt man dabei Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. Mit diesen können Sie in einer vertrauensvollen Atmosphäre alle Themen offen besprechen.
Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Wann und an welchen Standorten die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) im BBSB e. V. möglich ist, entnehmen Sie bitte folgenden Broschüren:
Standort Plattling
Standort Plattling
Standort Passau