Teilhabeberatung ist unabhängig von der Form der Behinderung
In der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) bekommen Sie Hilfe unabhängig von der Form Ihrer Behinderung. Unter dem Motto: Eine Beratungsstelle für alle können Sie sich umfassend über Angebote für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben oder Rehabilitation informieren.
Wichtig
ist in jedem Fall: Eine Teilhabeberatung können Sie bereits in Anspruch nehmen,
bevor Sie Hilfsmittel oder andere Leistungen beantragen. Sie findet ergänzend
zu den Angeboten der Rehabilitationsträger statt. Das heißt, Sie können die
Beratung jederzeit und unabhängig von Zusagen für Leistungen nutzen. So
bekommen Sie schnell und unbürokratisch Hilfe.
Die EUTB® ist auch deshalb etwas Besonderes, weil hier viele Menschen, die selbst mit einer Behinderung leben, andere Betroffene beraten, das so genannte Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. Sie können in einer vertrauensvollen Atmosphäre alle Themen offen mit Ihnen besprechen. Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen.
Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.