Teilhabeberatung – unabhängig von der Art der Behinderung und auf Augenhöhe

Sie haben Fragen zur Teilhabe in Arbeit und Freizeit? Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) gibt Antworten.

Wenn Sie zum Beispiel Fragen zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln haben oder wenn Sie wissen möchten, wie ein Teilhabeplan aussieht und welche Maßnahmen zur Unterstützung für Sie geeignet sind. Antworten auf solche und ähnliche Fragen helfen, selbstbestimmte Entscheidungen für das Leben mit Behinderung und Beruf zu treffen. Schließlich muss eine Behinderung nicht gleichbedeutend sein mit einem Austritt aus dem Arbeitsleben.

Durch die Beratung in der EUTB® können Sie ihre beruflichen Perspektiven (neu) bestimmen und einen passenden Arbeitsplatz finden und erhalten:

  • ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
  • unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern
  • Die Beratung ergänzt die Beratung durch andere Stellen.

Teilhabeberatung ist unabhängig von der Form der Behinderung

In der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) bekommen Sie Hilfe unabhängig von der Form Ihrer Behinderung. Unter dem Motto: Eine Beratungsstelle für alle können Sie sich umfassend über Angebote für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben oder Rehabilitation informieren.

Wichtig ist in jedem Fall: Eine Teilhabeberatung können Sie bereits in Anspruch nehmen, bevor Sie Hilfsmittel oder andere Leistungen beantragen. Sie findet ergänzend zu den Angeboten der Rehabilitationsträger statt. Das heißt, Sie können die Beratung jederzeit und unabhängig von Zusagen für Leistungen nutzen. So bekommen Sie schnell und unbürokratisch Hilfe.

Die EUTB® ist auch deshalb etwas Besonderes, weil hier viele Menschen, die selbst mit einer Behinderung leben, andere Betroffene beraten, das so genannte Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. Sie können in einer vertrauensvollen Atmosphäre alle Themen offen mit Ihnen besprechen. Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen.

Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

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