Informationen für Interessierte im Ehrenamt als Landesvorsitzende/r des BBSB e. V.
Der Landesvorstand (LV) fasst Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und überwacht die Geschäftsführung. Er besteht aus dem/der Landesvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie fünf weiteren Mitgliedern (Beisitzern).
Der/die Landesvorsitzende wird in einem separaten Wahlgang von den Delegierten der Landestagung für die Dauer einer Legislaturperiode von vier Jahren gewählt (Wahlamt).
Aufgaben:
- Der/die Landesvorsitzende ist Vereinsvorstand gem. § 26 BGB und ist somit auch die rechtliche (außer)gerichtliche Vertretung des BBSB.
- Als gesetzliche Vertretung trägt der/die Landesvorsitzende die Verantwortung über Handlungen der Landesgeschäftsführung sowie aller haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden.
- Verantwortung über Umsetzung von Beschlüssen von übergeordneten Vereinsorganen (Landestagung und Landesausschuss).
- Leitung und Einberufung der monatlichen Landesvorstandssitzungen sowie Fassung und Abstimmung über Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben mit Stimmrecht im Landesvorstand.
- Einberufung und Leitung der Landestagung und des Landesausschusses. Die eigene Teilnahme erfolgt mit Stimmrecht.
- Repräsentation als Vertretung des Vereins bei internen und externen Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit.
- Vertretung des BBSB in Gremien- und Gesellschaftersitzungen bei Organisationen, in denen der BBSB alleiniger Gesellschafter (z. B AURA HOTEL Saulgrub) oder Mitgesellschafter (z. B. SWW, NWW, BFW Würzburg) ist.
- Netzwerkarbeit mit internen und externen Partner*innen.
- Ansprechpartner*in für Mitglieder und haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende des BBSB sowie interne Kommunikation durch Vereinsmedien (z. B. Erstellung „Bericht aus erster Hand“, Mitgliederrundschreiben etc.).
- Gestaltung und Mitarbeit an strategischen Zielen und Aufgaben des BBSB.
- Netzwerkarbeit mit internen und externen Partner*innen und politische Arbeit.
Voraussetzungen:
- Ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
- Die gleichzeitige Ausübung des Amtes als Bezirksgruppenleitung bzw. stellvertretende Bezirksgruppenleitung ist nicht möglich. Auch ein hauptamtliches Arbeitsverhältnis zum BBSB ist nicht zulässig.
- Wahlamt: Die Delegierten der Landestagung müssen den/die Landesvorsitzende in einem Wahlgängen wählen. Die Kandidatur muss dem Wahlausschuss der Landestagung mitgeteilt werden.
- Eine eigenständige Arbeitsweise, Selbstorganisation und Führungskompetenz sind genauso wichtig wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität.
- Beachtung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz, Compliance und im Umgang mit sensiblen Daten.
- Grundlegende EDV-Kenntnisse (insb. Textverarbeitung und E-Mail).
- Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des BBSB in der Funktion als weisungsbefugte Führungskraft.
- Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
- Weiterführende Vorkenntnisse über den BBSB und der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe sind selbstverständlich. Eine vorherige Tätigkeit in einer anderen ehrenamtlichen Position ist hilfreich.
Wir bieten:
- Eine der Tätigkeit angemessene monatliche Aufwandsentschädigung.
- Anspruch auf weitere Auslagen- und Reisekostenerstattung.
- Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Zugang zu Informationsmaterialien.
- Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse.
- Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Landesgeschäftsstelle, u. a. durch Assistenz des Landesvorstandes und der Landesgeschäftsführung.
- Umfangreiche Einarbeitung.
Weitere Informationen
Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. in den §§ 16 ff unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.
Kontakt
- Judith Faltl, Landesvorsitzende
E-Mail: judith.faltl@bbsb.org
- Maria Strach, Assistentin des Landesvorstandes
Tel.: 089 55988-324, E-Mail: maria.strach@bbsb.org