Informationen für Interessierte im Ehrenamt als Mitglied (m/w/d) im Bezirksgruppenausschuss

Zur Erfüllung unserer landesweiten und regionalen Aufgaben gliedert sich der BBSB in zehn rechtlich nicht eigenständige Bezirksgruppen (BG), die vor Ort von der Bezirksgruppenleitung (m/w/d) verwaltet werden.

Der Bezirksgruppenausschuss (BGA) ist ein satzungsgemäßes Gremium jeder Bezirksgruppe, der mindestens vierteljährlich tagt. Neben der Bezirksgruppenleitung und der stellv. Bezirksgruppenleitung gehören dem Bezirksgruppenausschuss bis zu sieben weitere Mitglieder an, die für die Dauer von vier Jahren von der Bezirksgruppenversammlung der jeweiligen Bezirksgruppe in einem separaten Wahlgang gewählt werden (Wahlamt).

Die Anzahl der weiteren Mitglieder im Bezirksgruppenausschuss richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder in einer Bezirksgruppe.

Aufgaben

  • Teilnahme an den Sitzungen des Bezirksgruppenausschusses.
  • Beschlussfassung zur Verwirklichung der im § 20 der Satzung festgelegten Aufgaben der Bezirksgruppe.
  • Entgegennahme der Tätigkeits- und Finanzberichte der Bezirksgruppe.
  • Mitentscheidung über Stundung oder Erlass von Mitgliedsbeiträgen.
  • Mitbestimmung über Aktivitäten und Maßnahmen der Bezirksgruppe.
  • Beteiligung an der Beschlussfassung über den Haushalt der Bezirksgruppe.
  • Mitgestaltung des Vereinslebens in der Bezirksgruppe und Unterstützung der (stellv.) Bezirksgruppenleitung.

Voraussetzungen:

  • Dem Bezirksgruppenausschuss dürfen nur ordentliche Mitglieder im Sinne des § 5 Abs. 1 der Satzung angehören.
  • Wahlamt: Beachten Sie die weiteren Hinweise zur Wahl in den entsprechenden Rundschreiben der Bezirksgruppe und nehmen Sie an der Bezirksgruppenversammlung teil, an der die Wahlen stattfinden.
  • Weisungsgebundene hauptamtlich Mitarbeitende und Angestellte der jeweiligen Bezirksgruppe können nicht gewählt werden.
  • Ein Gespräch mit der aktuellen Bezirksgruppenleitung hinsichtlich genauer Aufgaben und Pflichten wird empfohlen.
  • Kommunikation- und Teamfähigkeit, zuverlässige Arbeitsweise, Engagement und Spaß an der Organisation von Aktivitäten.
  • Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
  • Verpflichtung zur Wahrung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz und Compliance.

Wir bieten:

  • Eine vielfältige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit.
  • Möglichkeit der Auslagen- und Reisekostenerstattung.
  • Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Zugang zu Informationsmaterial (z. B. Insider, Intranet, Rundschreiben).
  • Möglichkeit zur Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse sowie die Nutzung von Microsoft Teams und weiteren Kommunikations- und Organisationsanwendungen.
  • Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Bezirksgruppe und in der Landesgeschäftsstelle.
  • Verschiedene Begleit- und Assistenzmöglichkeiten für Beratungs- und Informationstätigkeiten.
  • Fachliche Einarbeitung.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung im § 21 „Zusammensetzung und Aufgaben des Bezirksgruppenausschusses“ sowie in §§ 20 und 20a über die Aufgaben der Bezirksgruppen. Die Satzung finden Sie im Internet unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.

Der BBSB ist im Internet unter www.bbsb.org zu finden.

Kontakt

Bei allen Fragen rund um eine Tätigkeit als Bezirksgruppenleitung kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirksgruppe. Eine Übersicht finden Sie hier: https://bbsb.org/beratung-und-angebote/blickpunkt-auge-beratungsstellen/.

Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.