Sicherer Weg – dafür könnten akustische Signale für E-Autos bei niedriger Geschwindigkeit (AVAS) sorgen. BBSB unterstützt Forderung des DBSV

München, 8. Oktober 2025 – Elektrofahrzeuge gewinnen in der heutigen Mobilität an Bedeutung. Doch für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Orientierung im Verkehr oft eine besondere Herausforderung. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) weist regelmäßig darauf hin, dass Verbrennerfahrzeuge durch ihr deutlich hörbares Fahrgeräusch wahrnehmbar sind, während, elektrisch angetriebene Fahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten kaum hörbar sind. Dies erhört das Risiko von gefährlichen Situationen bei Straßenüberquerungen oder an Kreuzungen.

Der BBSB richtet im Rahmen der Woche des Sehens (8. bis 15. Oktober 2025) einen deutlichen Appell an Politik und Wirtschaft zur vorgeschriebenen Einführung eines akustischen Signals bei E-Autos. Denn dieses verbessert die auditive Orientierungsmöglichkeit blinder und sehbehinderter Menschen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu stören.

Dazu Stefanie Freitag, BBSB Bezirksgruppenleiterin und selbst stark sehbehindert: „Wir haben kürzlich eine Sensibilisierungsschulung für angehende Fahrlehrende durchgeführt. Sie mussten mit verbundenen Augen einen Weg überqueren und von der Seite kamen Autos: eins mit Verbrennermotor und danach folgte ein E-Auto. Die Teilnehmenden konnten das langsam herannahende E-Auto weder orten noch hören.“ Wichtig dabei ist, dass das Signal auch bei Hintergrundgeräuschen wahrgenommen wird. Hier könnte ein fest installiertes, nicht abschaltbares Warnsignal – das AVAS – Abhilfe schaffen.

Was ist AVAS?

AVAS steht für „Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) 2.0“. Aktuell ist das jetzige AVAS ein künstlich erzeugtes, vom Fahrzeug selbst ausgehendes akustisches Signal, angelehnt an das Geräuschniveau von Verbrennerfahrzeugen bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h.

Dabei soll die Lautstärke neben der Warnfunktion jedoch gleichzeitig keine akustische Belästigung durch zu hohe Lautstärke darstellen.

Um die Verkehrssicherheit für Menschen mit Behinderung zuverlässig zu erhöhen, darf das akustische Warnsignal unterhalb einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern nicht abschaltbar und muss deutlich wahrnehmbar sein. Gerade im Stadtverkehr werden Menschen mit den unterschiedlichsten Geräuschen konfrontiert. Ein zu leises akustisches Warnsignal eines E-Autos könnte im Straßenlärm leicht untergehen. Ein blinder oder sehbehinderter Mensch muss zudem einschätzen können, ob das Auto beschleunigt oder sich verlangsamt. 

Hilfreich für alle Verbraucher wäre, wenn die emittierte AVAS 2.0-Funktion herstellerübergreifend ausgestaltet ist. Je einheitlicher das Signal ist, desto signifikanter ist seine Erkenn- und Wahrnehmbarkeit als Warnhinweis und kann schnell erlernt werden. Letztendlich profitieren alle Verkehrsteilnehmenden davon.

Pressekontakt

Gundhild Heigl
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
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www.bbsb.org

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) ist die Selbsthilfeorganisation der rund 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandikapten Menschen in Bayern. Er vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel des BBSB e.V. ist es, blinden und sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In zehn Blickpunkt Auge-Beratungsstellen bietet der BBSB e.V. wohnortnahe Hilfen an – dazu gehören der ambulante Reha-Dienst mit Schulung in selbständiger Haushalts- und Lebensführung, sozialrechtliche Beratung, individueller Textservice, berufliche Rehabilitation, Austausch mit Gleichbetroffenen, Freizeit und Fortbildung.