5. Mai – Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – Fachstelle für Barrierefreiheit in Bayern jetzt realisieren
Breites Bündnis von Verbänden, unterstützt vom Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, Holger Kiesel, fordert zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai die rasche Umsetzung des Koalitionsvertrags ein.
Die erfreuliche Ankündigung im Koalitionsvertrag, Inklusion durch eine bayerische Fachstelle für Barrierefreiheit zu unterstützen, muss umfassend umgesetzt werden.
Inklusion ist eine gesellschaftliche und politische Verpflichtung. Eine umfassende Barrierefreiheit ist die notwendige Voraussetzung dafür. Dazu müssen Energien und Kompetenzen in Bayern besser als bislang gebündelt werden. Eine unabhängige und zentrale Fachstelle für Barrierefreiheit ist dazu eine wichtige organisatorische Maßnahme. Wir fordern deshalb am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung die Staatsregierung auf, die im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern vereinbarte Schaffung einer Fachstelle für Barrierefreiheit zügig zu realisieren.
Kompetenzen besser bündeln
Wichtig ist hier vor allem, dass umfangreich vorhandene Kompetenzen für das Ziel eines barrierefreien Bayerns besser gebündelt werden. Es geht dabei nicht um das Aufblähen oder Vervielfachen von Strukturen. Bisher werden Umsetzung, Förderung und Begleitung sowie Überwachung von Barrierefreiheit in Bayern von zu vielen verschiedenen Stellen betrieben. Sanktionen bei Nichtbeachtung erfolgen kaum. So ist es etwa für Bauherren ein Leichtes, die Bayerische Bauordnung zu unterlaufen und sogar große Projekte ohne eine angemessene Berücksichtigung der Barrierefreiheit durchzuführen.
Die Fachstelle Barrierefreiheit soll von öffentlichen Stellen sowie privaten Dienstleistungsanbietern und Privatpersonen als neutrale und kompetente Anlaufstelle wahrgenommen und in Anspruch genommen werden. Dort muss umfassend u.a. zu den Bereichen Bau, Verkehr und Mobilität, Digitalisierung und Kommunikation sowie zu neuen Technologien wie KI gemäß dem aktuellen Stand von Technik und Forschung sowie der gesetzlichen Grundlagen informiert und beraten werden können. Zusätzlich soll ein regelmäßiger Austausch der Fachstelle mit Politik, Wirtschaft und Wissenschaft erfolgen. Für entsprechend qualifiziertes und ausreichendes Personal sowie für die notwendigen Sachmittel muss die Staatsregierung die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Wichtig ist jedoch vor allem die Sicherstellung von Unabhängigkeit.
Schlichtungsstelle mitdenken
Um diese Unabhängigkeit und die angemessene Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, muss als Beratungs- und Aufsichtsgremium ein Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe vom Landtag berufen sowie eine Monitoring-Stelle nach dem Vorbild der Bundesfachstelle Barrierefreiheit eingerichtet werden. Zusätzlich muss eine Schlichtungsstelle geschaffen werden, an die sich Menschen mit Behinderung wenden können. Derzeit gibt es keine außergerichtliche Möglichkeit für Betroffene, Verletzungen ihrer Rechte auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung niedrigschwellig anzuzeigen. Auf Bundesebene und in anderen Bundesländern arbeiten solche Schlichtungsstellen sehr erfolgreich und tragen zur Entlastung der Gerichte bei. Das sollte auch in Bayern Standard werden.
Auch der Bayerische Landesbehindertenrat, ein Beratungsgremium der Bayerischen Staatsregierung, hat in seiner Sitzung am 10. April 2024 ein inhaltlich entsprechendes Positionspapier einstimmig verabschiedet.
Die genannten Forderungen werden unterstützt von:
- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
- Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern
- LAG SELBSTHILFE Bayern e. V. (LAGS) sowie ihren Projekten Netzwerkfrauen-Bayern und Netzwerk Hörbehinderung Bayern
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern e. V.
- Sozialverband VdK Bayern e. V.
- Vereinigung Kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e. V. (VKIB)