Auszubildende/-r (m/w/d) zur staatlich geprüften Rehabilitationsfachkraft, Marburg, Vollzeit, ab März 2024
Wir suchen Sie ab März 2024 als Auszubildende/-n (m/w/d) zur staatlich geprüften Rehabilitationsfachkraft (blista) in Marburg, 12 Monate in Vollzeit, ab März 2024.
Der BBSB e. V. ist die Selbsthilfeorganisation der rund 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandicapten Menschen in Bayern mit Sitz in München. Er vertritt die Interessen der betroffenen Personen mit etwa 240 ehrenamtlichen und mehr als 100 hauptamtlichen Mitarbeitenden gegenüber der Politik, der Wirtschaft sowie der Öffentlichkeit und arbeitet aktiv an einer Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Werden auch Sie Teil unseres Teams!
Welche Aufgaben hat eine staatlich geprüfte Rehabilitationsfachkraft?
Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen, der Weg zur Arbeit – all das ist Alltag. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist es jedoch ungleich schwerer, sich diesen Alltag zu erarbeiten. Rehabilitations-Fachkräfte helfen ihnen, Alltagsfähigkeiten (neu) zu erlernen und sich selbst zu organisieren. Daher sind Sie in zwei Feldern tätig: Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) und Orientierung & Mobilität (O&M). Der BBSB e. V. sucht nach geeigneten Personen für die Vollzeitausbildung in beiden genannten Bereichen. Die Ausbildung selbst wird an der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg stattfinden.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
- Sie haben eine abgeschlossene mindestens 3-jährige oder gleichwertige Ausbildung in einem pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Beruf.
- Sie waren mindestens 18 Monate im pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Bereich tätig oder haben mindestens 6 Monate pädagogisch oder rehabilitativ mit blinden beziehungsweise sehbehinderten Menschen gearbeitet.
- Berufliche medizinische Qualifikationen aus den Bereichen Optik, Orthoptik oder Optometrie können im Einzelfall eine Aufnahme in das Asubildungsprogramm ermöglichen, wenn die Eignung für die Arbeit mit blinden oder sehbehinderten Menschen durch zusätzliche pädagogische, beraterische oder pflegerische Kenntnisse, berufliche Erfahrungen oder Zusatzqualifikationen nachgewiesen wird.
- Sie verfügen über die notwendige physische und psychische Belastbarkeit.
- Sie besitzen einen Nachweis über die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses beziehungsweise ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die verbindliche Entscheidung über die Eignung obliegt der blista im Einzelfall.
Was ist außerdem wichtig?
- Ausbildungsdauer: 12 Monate, in Vollzeit
- Ausbildungsort: Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista), Marburg (Hessen)
- Voraussichtliche Kosten: 21.500 €, zuzüglich 140 € Prüfungsgebühr
- Nächster Weiterbildungsdurchgang: 1. März 2024-28. Februar 2025
Notwendig ist eine Interessenbekundung ähnlich einer Bewerbung, über die im Einzelfall nach Bedarf, Haushaltslage und fachlicher sowie persönlicher Eignung entschieden wird. Bis zu einer endgültigen Zusage besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Teilnehmenden besteht die Möglichkeit, nur einen Teil der Weiterbildung in Marburg zu absolvieren. Nach rund 8,5 Monaten kann diese am eigenen Wohnort beendet werden, wenn es dort geeignete Personen zur Praxisanleitung gibt. Zu den Fallbesprechungen müssen die Teilnehmenden jedoch nach Marburg reisen.
Wir unterstützen Sie dabei, Finanzierungsmöglichkeiten zu generieren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich gern bei Frau Bauer/Sekretariat Landesgeschäftsführung Verbands- und Sozialpolitik, Telefon 089 55988-124.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!